Die neue GOT-Verordnung

Die alte GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) wurde erstmals seit 1999 komplett überarbeitet und tritt nun am 22. November 2022 in Kraft. Nach rund 23 Jahren werden nun neue medizinische Verfahren wie MRT und CT etc. hinzugefügt und bestehende Preise angepasst.

Eine genauere Erläuterung der neuen GOT von der Bundestierärztekammer finden sie hier.